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Bundesrat bringt Reform des baden-württembergischen Notariats auf den Weg

Der Bundesrat hat am 15.02.2008 einen Gesetzentwurf zur Reform des baden-württembergischen Notariats beschlossen (BR.-Drs.: 930/07). Hiermit soll baden-württembergischen Amtsnotaren der Wechsel in das freiberufliche Notariat ermöglicht werden.

Nach dem Gesetzentwurf sollen beamtete Notare im Landesdienst künftig auf Antrags zur freien hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden. Diejenigen, die im Landesdienst verbleiben möchten, können in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder zur Staatsanwaltschaft wechseln beziehungsweise als Prüfer bei den Aufsichtsbehörden tätig werden. Obwohl es sich um eine landesspezifische Reform handelt, sind dafür Änderungen zahlreicher Bundesgesetze notwendig.

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist, dass aus historischen Gründen in Baden-Württemberg freiberufliche Notare nur in geringer Zahl tätig sind, während einen Großteil der Aufgaben beamtete Notare im Landesdienst erledigen. Der beabsichtigte Systemwechsel zum so genannten Regelnotariat soll eine Rechtszersplitterung in Baden-Württemberg und gegenüber dem restlichen Bundesgebiet bereinigen  und europäische Anforderungen an die Erbringung notarieller Leistungen erfüllen.

Linkhinweis:

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 18.02.2008 11:54
Quelle: Bundesrat PM Nr.9 vom 15.02.2008

Beurkundungsgesetz

 

Längst hat sich der „Lerch“, in den Vorauflagen noch als „Mecke/Lerch“ bei Vahlen erschienen, als unverzichtbares Praxisbuch seinen Platz auf den Schreibtischen der Notariate erobert. Ziel des Kommentars ist nicht, dogmatische Grundsatzlösungen zu erarbeiten. Vielmehr hilft er dem Notar, bei seiner praktischen Tätigkeit rasch zu richtigen Ergebnissen zu kommen.

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