Bundesrat will Notaren Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen
Der Bundesrat will mithilfe einer Öffnungsklausel Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen. So soll die Justiz entlastet und ein Beitrag zu mehr Bürgernähe geleistet werden. Dazu hat der Bundesrat am 14.03.2008 zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht. Von den Veränderungen ist insbesondere der Bereich der vorsorgenden Rechtspflege und des Nachlasswesens betroffen.
Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen Folgendes vor:
- Die Länder können von einer Öffnungsklausel zur Übertragung der dem Nachlassgericht in erster Instanz obliegenden Aufgaben auf die Notare Gebrauch machen; die Übertragung von Teilaufgaben ist nicht möglich.
- Es bleibt gewährleistet, dass wie bisher die Gerichte zweiter Instanz als Beschwerdegerichte entscheiden.
- Die ausschließliche Zuständigkeit für die amtliche Aufnahme des Nachlassinventars, für die Durchführung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungsverfahren und für die Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten wird auf die Notare übertragen.
- Die notarielle Vollmachtsbescheinigung als Eintragungsgrundlage zur Erleichterung des Register- und Grundbuchverkehrs wird eingeführt.
- Die Länder sollen die Zuständigkeit für die Gewährung von Grundbucheinsichten auf die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Notare ausdehnen können, damit das elektronische Grundbuch auch bei den Notaren eingesehen werden kann.
- Notare sollen über die Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen von notariellen Urkunden Entscheidungsbefugnis erhalten.
- Die Führung der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei wird vom AG Berlin-Schöneberg in Berlin auf die Bundesnotarkammer übertragen.
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Eine weitere Meldung zum Thema aus dem Archiv:
Bundesrat bringt Reform des baden-württembergischen Notariats auf den Weg
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 17.03.2008; Quelle: Bundesrat online